Mitglieder News Regelungen für Anwärter:innen BF, CF, SKL und WF

6. Februar 2024

Wir haben für Euch die wichtigsten Regelungen für Anwärter:innen zu den verschiedenen Berufsgruppen kurz zusammengefasst:

  • Berg- und Skiführer:innen
    Der Verband der Österreichischen Bergsportführer:innen hat alle relevanten Informationen in einem Merkbatt zusammengefasst.
  • Canyoningführer:innen
    Anwärter:innen dürfen als Gehilfen herangezogen werden. Nach mind. 14 Tagen unter direkter Aufsicht auch unter indirekter Aufsicht – d. h. alleine, aber im Auftrag und in Verantwortung eines Canyoningführers bzw. einer -führerin.
  • Sportkletterlehrer:innen
    Anwärter:innen dürfen als Gehilfen herangezogen werden. Nach mind. 14 Tagen unter direkter Aufsicht auch unter indirekter Aufsicht – d. h. alleine, aber im Auftrag und in Verantwortung eines Sportkletterlehrers bzw. einer -lehrerin.
  • Wanderführer:innen
    Anwärter:innen dürfen bereits selbstständig Touren durchführen, allerdings nur bei sommerlichen Bedingungen.

 

Bitte beachtet ebenso die länderspezifischen Regelungen. Diese sind im Bergführer-Gesetz festgehalten.

 

 

 

 

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