Wandern Verwall Heilbronner Huette @Firmalpin GmbH Thomas Hennerbichler (6)

Mit Profis am Berg Erkennung und Befugnis Wanderführer*innen

Mit Wanderführer*innen genussvoll und risikominiert unterwegs.

Bis Wanderführer*innen allerdings mit Dir unterwegs sein dürfen, müssen sie eine umfassende Ausbildung absolvieren. Um auch im Winter mit Gästen unterwegs sein zu dürfen, muss das Zusatzmodul für Winterwanderführer*innen absolviert werden. An der Jahresmarke ist zu erkennen, welchen Ausbildungsstand die Wanderführer*innen.

Wanderführer*innen führen nicht nur in die Berge, sondern betreuen ihre Gäste umfassend. Sie beraten, unterstützen, animieren und zeigen die Bergwelt. Sie erklären die Fauna und Flora und informieren über die Geschichte und Gegenwart des Landes. Sie sind befähigt und immer darauf bedacht ihre Gäste bei allen Aktivitäten eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung aller Gefahren und äußerer Einflüsse, stets sicher zu führen.

Wanderführer*innen müssen sich während der Führung ausweisen können.

  • Frage nach dem Abzeichen oder den Ausweis.
  • Falls dennoch Zweifel an der Echtheit bestehen, kannst Du gerne hier im Mitgliederverzeichnis nach Namen suchen.

 

Was dürfen Wanderführer*innen?

  • Wanderführer*innen sind berechtigt, Personen bei Bergwanderungen zu führen, zu begleiten und zu unterrichten.
  • Wanderführer*innen dürfen keine Bergwanderungen durchführen, die sich auf den Gletscherbereich erstrecken.
  • Wanderführer*innen dürfen keine Bergwanderungen durchführen, bei denen ein alpiner Schwierigkeitsgrad zu überwinden ist, bei denen nicht bergerfahrene Wanderer wegen des steilen, absturzgefährlichen Geländes, gefährlicher Schneefelder, bekannt großer Steinschlaggefahr oder anderer vorhersehbarer Gegebenheiten auf Anwendung von Sicherungsausrüstung oder persönliche Hilfe angewiesen sind.
mehr

  • Wanderführer*innen dürfen keine Bergwanderungen durchführen, bei denen Skier verwendet werden.
  • Bei Schneelage dürfen Wanderführer*innen Bergwanderungen nur auf markierten und geöffneten Winterwanderwegen durchführen oder sofern sie die Bergwanderführer*innen überzeugt haben, dass weder die Wetter- noch die Schneelage gefährlich sind.
  • Wanderführer*innen dürfen die zur Durchführung einer Wanderung erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
  • Anwärter:innen dürfen bereits selbstständig Touren durchführen, allerdings nur bei sommerlichen Bedingungen.

weniger

Wo dürfen Wanderführer*innen überall führen?

Zertifizierter Wanderführer*innen können in ganz Österreich und zahlreichen anderen Ländern Wanderungen führen. Für manche Länder (Schweiz, Frankreich) wird die Zertifizierung zum International Mountain Leader (IML) benötigt. Dies setzt eine Zusatzqualifikation und mehrtägige Fortbildungen als Bergwanderführer*in voraus.

Der Internationale Verband der Mountain Leader (UIMLA) vertritt die Interessen der internationalen Wanderführer rund um den Globus, regelt die Ausbildungsstandards und ist ihre Standesvertretung weltweit. Die Vorarlberger Wanderführer sind die ersten UIMLA Mitglieder in Österreich.

 

Titelbild: Wandern Verwall Heilbronner Huette @Thomas Hennerbichler

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