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Mit Profis am Berg Erkennung und Befugnis Canyoningführer*innen

 

„Schwarzführer“ oder echte Canyoningführer*innen?

Staatlich geprüfte Canyoningführer*innen sind durch ihre Ausbildung und Erfahrung geeignet, das Risiko, welches mit dem Zustieg und der Tour verbunden ist, abzuschätzen und zu kontrollieren. Sie können dieser mit ihrem Wissen minimieren und am Berg bzw. in der Schlucht für die jeweilige Situation passende Entscheidungen treffen. Obwohl die international geregelten Standards für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen, kann ein gewisses Restrisiko allerdings niemals ausgeschlossen werden.

Geprüfte und befugte („autorisierte“) Berg- und Skiführer*innen können sich ausweisen.

  • Frage nach dem Abzeichen oder den Ausweis.
  • Falls dennoch Zweifel an der Echtheit bestehen, kannst Du gerne hier im Mitgliederverzeichnis nach Namen suchen.

 

Was dürfen Canyoningführer*innen?

  • Canyoningführer*innen dürfen bei der Begehung von wasserführenden Schluchten und Wildbächen bis Wildwasserlevel 2 durch Klettern, Abseilen, Rutschen, Schwimmen und Springen führen, begleiten und unterrichten.
  • Canyoningführer*innen dürfen bei Zu- und Ausstiegen sowie Notausstiegen zu Schluchten und Wildbächen führen, auch wenn dabei alpines Gelände, ausgenommen vergletschertes Gelände, zu bewältigen ist (Canyoningtouren).
  • Canyoningführer*innen dürfen die zur Durchführung einer geplanten Schluchtentour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
  • Anwärter:innen dürfen als Gehilfen herangezogen werden. Nach mind. 14 Tagen unter direkter Aufsicht auch unter indirekter Aufsicht – d. h. alleine, aber im Auftrag und in Verantwortung eines Canyoningführers bzw. einer -führerin.

Wo dürfen Canyoningführer*innen überall führen?

Das Gebiet der staatlich geprüften Canyoningführer*innen erstreckt sich auf die ganze Welt. Allerdings sind im Ausland teilweise lokale Zusatzbewilligungen (z. B. in der Schweiz, Italien und Frankreich) notwendig.

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